Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bankverbindung: Die Seminargebühr/Coaching-Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto zu überweisen:
Gerrit Busmann Gruppe, IBAN: DE8159320087000555777.

I. Teilnehmer-Seminare/Coachings

1. Zustandekommen des Vertrages

Mit Eingang der Seminaranmeldung/Anmeldung zum Coaching bei der Gerrit Busmann Gruppe kommt der Seminarvertrag/Coaching-Vertrag zustande.

2. Seminargebühr/Coaching-Gebühr

Mit Zugang der Rechnung/Anmeldebestätigung wird die Seminargebühr/Coaching-Gebühr fällig. Die Seminargebühr/Coaching-Gebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Seminargebühr/Coaching-Gebühr erfolgt per Banküberweisung an vor bezeichnetes Konto.

3. Tagungsort

Alle Seminare/Coachings werden in den jeweils vereinbarten Tagungsorten abgehalten. Einzelheiten werden mit der Teilnahmebestätigung zugesandt.

4. Seminarunterlagen/Coaching-Unterlagen

Seminarunterlagen/Coaching-Unterlagen werden während bzw. nach Durchführung des Seminars/Coachings ausgehändigt. Im Falle des Rücktritts gemäß Ziffer 5 Aufzählungspunkt 3 bzw. bei Nichterscheinen ohne Rücktritt erhält der Teilnehmer die Unterlagen per Post.

5. Rücktritt, Umbuchung und Übertragung

Die Gerrit Busmann Gruppe ist bei Umbuchung, Übertragung oder Rücktritt schriftlich zu informieren. Für die Fristberechnung ist der Zugang (Posteingangsdatum) bei der Gerrit Busmann Gruppe entscheidend. Im Falle eines Rücktritts von der Buchung eines Teilnehmer-Seminars wird eine Rücktrittsgebühr erhoben.

Diese errechnet sich wie folgt:

  • Bis zum 30. Tag vor Seminarbeginn 20%
  • Vom 29. bis 7. Tag vor Seminarbeginn 80%
  • Ab dem 6. Tag vor Seminarbeginn 100%

der Seminargebühr.

Terminliche Umbuchungen können bis 30 Tage vor Seminarbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Seminarpreises vorgenommen werden.

Der Teilnehmer kann seine Berechtigung zur Teilnahme an einem Seminar/Coaching ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten an einen Dritten übertragen.

6. Änderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Bedarf die Veranstaltungsstätte am vereinbarten Seminarort zu wechseln. Die Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert. Die Gerrit Busmann Gruppe behält sich ferner vor, bei Verhinderung eines Dozenten einen Ersatzdozenten zu stellen oder bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl das Seminar abzusagen. Bei Absage eines Seminars durch die Gerrit Busmann Gruppe werden die bereits gezahlten Seminargebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer entstehen nicht.

I. Inhouse-Seminare/Coachings

1. Zustandekommen des Vertrages

Mit Zugang der Buchungsbestätigung (i.d.R. per E-Mail) beim Kunden kommt der Seminarvertrag/Coachingvertragzustande.

2. Seminargebühr/Coaching-Gebühr

Mit Durchführung des Inhouse-Seminar/Coachings wird die Seminargebühr/Coaching-Gebühr fällig. Die Seminargebühren/Coaching-Gebühren umfassen die Seminargrundgebühr, Fahrtkosten (derzeit 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer), Seminarunterlagen (1 Exemplar pro Teilnehmer) sowie eventuell anfallende Übernachtungskosten. Eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit für den Dozenten kann gegebenenfalls durch den Kunden gestellt werden. Die Seminargrundgebühr/Coaching-Gebühr sowie die Zusatzkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung der Seminargebühr/Coaching-Gebühr erfolgt per Banküberweisung an vor bezeichnetes Konto.

3. Unterlagen und Teilnehmerzahl

Spätestens eine Woche vor Seminarbeginn/Coachingbeginn teilt der Kunde an die Gerrit Busmann Gruppe die Anzahl der Teilnehmer des Inhouse-Seminars/Coachings mit. Die dementsprechende Menge der Skripte wird während bzw. nach Durchführung des Seminars/Coachings ausgehändigt. Die Zahl der Seminarteilnehmer ist abhängig vom Seminar auf maximal 15 Personen begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

4. Rücktritt und Umbuchung

Die Gerrit Busmann Gruppe ist bei Rücktritt oder Umbuchung schriftlich zu informieren. Für die Fristberechnung ist der Zugang (Posteingangsdatum) bei der Gerrit Busmann Gruppe entscheidend. Im Falle eines Rücktritts von der Buchung eines Inhouse-Seminars/Coaching wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der gesamten Seminargrundgebühr erhoben.

Terminliche Umbuchungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten vorgenommen werden und müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich festgesetzten Seminartermin nachgeholt werden.

5. Änderungen

Die Gerrit Busmann Gruppe behält sich das Recht vor, bei Verhinderung eines Dozenten einen Ersatzdozenten zu stellen. Ansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

III. Vorträge

1. Zustandekommen des Vertrages

Mit Zustellung der Buchungsbestätigung beim Kunden kommt das Vertragsverhältnis zustande.

2. Vortragshonorar

Mit Durchführung des Vortrags wird das Vortragshonorar fällig. Das Vortragshonorar umfasst das Vortragsgrundhonorar, Fahrtkosten (derzeit 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer) sowie eventuell anfallende Übernachtungskosten. Eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit für den Dozenten kann gegebenenfalls auch durch den Kunden gestellt werden. Das Vortragsgrundhonorar und die Zusatzkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Inhouse-Seminar-Regeln der Ziffern 4 und 5 finden bei Vorträgen entsprechend Anwendung.

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